Johannes Lenter

Ihr Steuerberater in Nottuln & Umgebung

Herzlich willkommen auf meiner Homepage!

Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung und bin Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Bei mir werden Sie umfassend, kompetent und gut betreut. Ich freue mich darauf, auch Ihnen bei Ihren Fragestellungen zu helfen. Mein umfangreiches Leistungsspektrum sowie eine Wegbeschreibung zu der Kanzlei finden Sie beim weiteren Stöbern auf diesen Seiten.

Seit Oktober 2015 führe ich die im Jahr 1977 gegründete Nottulner Kanzlei von Steuerberater Hubert Kuhlmann mit dem Mandantenstamm sowie den Mitarbeitern fort.

Seit dem Januar 2018 wurden ebenfalls die Mandaten vom Steuerberater Werner Schmidt aus Dülmen-Rorup übernommen. Ich freue mich ebenfalls die Mitarbeiter von Herrn Schmidt in unser Team in den erweiterten Räumlichkeiten am Potthof 13 in Nottuln aufnehmen zu können. Sprechen Sie mich gern an.

Ich zeige Ihnen, wie ich Sie ganz individuell unterstützen und beraten kann.

Mit freundlichen Grüßen aus Nottuln,

Johannes Lenter

-Dipl. Betriebswirt (FH)-
-Steuerberater-

Steuerberatung

Im privatwirtschaftlichen Bereich

  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Organisationsberatung bei Umstellungen im Bereich des Rechnungswesens
  • Erstellen von Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen
  • Steuerberatung unter Beachtung der Steuerwirkungslehre mit anschließender Erstellung von Steuererklärungen
  • Steuerrechtliche Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge
  • Steuerrechtliche Rechtsbehelfe
  • Finanzgerichtliche Klagen/Revisionen
  • Beratung in steuerrechtlichen Bußgeld- und Strafsachen
  • Begleitung bei Prüfungen des Finanzamtes

Die Betreuung von Vereinen, öffentlichen Institutionen und Mandaten der Land- und Forstwirtschaft kann leider nicht mit angeboten werden.

Lohnbuchhaltung
  • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich aller Nebenleistungen
  • Führung der Lohnkonten pro Arbeitnehmer
  • Elektronische Übermittlung der Krankenkassen-Beitragsnachweise
  • Elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldung sowie Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzämter
  • Erstellung erforderlicher Bescheinigungen, Anträgen und Meldungen wie z. B. Berufsgenossenschaftsmeldungen, Jahresentgeltmeldungen
  • Betreuung und Teilnahme an Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Lohnfortzahlungs- und Kurzarbeiteranträge

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Sofern unsere Mandanten weitere Dienstleitungen (wie z. B. Anträge, Bescheinigungen und sonstige Beratung) über die Lohnabrechnung hinaus wünschen, bieten wir Ihnen diese Leistungen ebenfalls gern an.

Existenzgründung

Sie möchten sich selbständig machen?

Sie haben eine Geschäftsidee, möchten den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und sind davon überzeugt, dass Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt marktreif und konkurrenzfähig ist?

Wir helfen Ihnen bei der Überprüfung, Planung und Umsetzung – von der ersten Idee bis zur eigenständigen Unternehmung:

  • Überprüfung der Geschäftsidee
  • Hilfe bei der Antragstellung für öffentliche Mittel, staatliche Zuschüsse
    und weitere Förder- und Subventionsmöglichkeiten
  • Mithilfe bei dem Antrag für den Existenzgründerzuschuss
  • Übergangsgeld
  • Einstellungszuschüsse für Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit

Vorbereitung eines Bankgesprächs für Existenzgründer:

  • Was benötigt die Bank für die Vergaben von Krediten an Existenzgründer?
  • Welche Unterlagen benötigt die Bank?
  • Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen?

Erstellung eines Businessplans:

  • Meilensteinplanung
  • Umsatzplanung
  • Investitionsplanung
  • Abschreibungsplanung
  • GuV-Planung
  • Liquiditätsplanung
  • Cash-Flow-Planung
  • Kapitalbedarfsermittlung
  • Kapitaldienstübersicht
  • Bilanzplanung
  • Kennzahlen

Gründerfahrplan

  • Gründungsformalitäten
  • Wann melde ich mich beim Finanzamt an?
  • Muss ich mein Gewerbe bei der Stadt/Gemeinde anmelden?
  • Unterliege ich der Handwerkskammer?

Bitte sprechen Sie mich frühzeitig an, sofern Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu tätigen. Denn Zeit kann am Ende einer Gründungphase ein sehr knappes Gut sein.

Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Beratung bei der Wahl oder Änderung der Rechtsform Ihres Unternehmens
  • Liquiditätsplanungen mit laufender Überwachung
  • Rentabilitätsplanungen und -vorschauen
  • Bewertung von Unternehmen
  • Unterstützung bei Kreditverhandlungen
  • Beratung zu Finanzierungsfragen
  • Unternehmenskäufe- und Verkäufe, Beteiligungskäufe
  • Beratung in Rating-Fragen
Finanzbuchhaltung
Wir erstellen Ihre laufende Finanzbuchhaltung mit dem entsprechenden Leistungsspektrum:

  • Anlagenbuchhaltung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Kostenrechnung
  • Konsolidierung
  • Betriebsvergleiche
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Planungsrechnungen mit Soll-Ist-Vergleich

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Wir betreuen Sie selbstverständlich aber auch bei der Einrichtung Ihrer unternehmensinternen Finanzbuchhaltung.

Haben Sie z. B. eine Datev-Schnittstelle, können wir Ihre Buchhaltung in unser System einpflegen. Das ermöglicht ggf. nötige Kontrollen und z. B. die Umsatzsteueranmeldung beim Finanzamt.

Jahresabschluss
  • Erstellung der Jahresabschlüsse: Handels- und Steuerbilanz mit Überleitungsrechnung
  • Erstellung des Anhang und des Bilanzberichtes
  • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen sowie Zwischenbilanzen für interne und externe Zwecke
  • Auseinandersetzungs- u. Umwandlungsbilanzen
  • Liquidationsbilanzen
  • Unternehmens- und Bilanzanalyse aufgrund des erstellten Jahresabschlusses
  • Jahresabschlussbesprechung
  • Erstellung eines verkürzten Jahresabschlusses für Zwecke der Offenlegung/Hinterlegung beim Bundesanzeiger
Steuererklärungen
Gern erstellen wir Ihre Steuererklärungen, bearbeiten Anträge und übernehmen die Prüfung von Steuerbescheiden für folgende Bereiche des Steuerrechts:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Schenkungssteuer
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Feststellungserklärungen
Gebühren
  • Jede Dienstleistung eines Steuerberaters die ein Mandant in Anspruch nimmt, ist auch mit Kosten verbunden, die der Ratsuchende zu tragen hat.
  • Der Steuerberater unterliegt den Bestimmungen der Steuerberatervergütungs-verordnung (StBVV), soweit es um die Abrechnung von Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG (Hilfeleistung in Steuersachen) geht.
  • Die  StBVV gibt für die einzelnen Leistungen je nach der vereinbarten Abrechnungsart  einen Gebührenrahmen vor.
    Das gewährt einen hohen Grad der Transparenz.
    Das Steuerberaterhonorar ist bei mir so kalkuliert, dass sich ein faires Preis-Leistungsverhältnis ergibt!
  • Zu den anfallenden Gebühren im Einzelfall kann ein erstes kostenloses Beratungsgespräch die notwendige Orientierung geben.

Die regulären Öffnungszeiten der Kanzlei sind:

Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
und 12:45 Uhr bis 17:15 Uhr
Freitags von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Auch außerhalb der Geschäftszeiten sind Beratungstermine möglich. Überzeugen Sie sich und vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.

Johannes Lenter Steuerberater

Potthof 13
48301 Nottuln

Tel: 02502/22699-00
Fax: 02502/22699-02

E-Mail: info@stb-lenter.de